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Gesund und zufrieden älter werden. Was bedeutet das? – Vielleicht ein Dasein in den eigenen vier Wänden genießen… Freunde und Familie treffen… reisen… dem Lieblingshobby nachgehen. Aber auch die Gewissheit zu haben, im Bedarfsfall gut versorgt zu werden. Kurzum: Eingebunden in eine Gemeinschaft zu sein. Und zugleich selbstbestimmt all das leben zu können, was wertvoll und sinnstiftend erscheint.

Senior*innen haben hierfür im Landkreis GAP beste Voraussetzungen. Lebenserfahrung wird geschätzt. Wer möchte, kann sich weiter mit seinem Wissen und seinen Fähigkeiten an vielen Stellen engagieren. Oder einfach bei abwechslungsreichen Sport- und Gesundheitsprogrammen, Bildungsveranstaltungen und Vereinsaktivitäten mitmachen.

Vor allem aber werden die Bedürfnisse und Anliegen älterer Menschen wichtig genommen. Wenn es um Hilfen im alltäglichen Leben geht, wenn Pflege plötzlich ein Thema wird oder wenn Wohngeld beantragt werden muss: Der Landkreis hat zusammen mit anderen Institutionen ein breites, tragfähiges Netz geknüpft. Diese Webseite gibt Überblicke und Einblicke für Sie und Ihre Angehörigen. Ganz gleich, welcher Lebensbereich, hier werden Sie fündig.

[© lucigerma | iStock]
Senioren



Ambulante Pflege

Ambulante Pflege bedeutet Pflege zu Hause. Ziel der ambulanten Pflegedienste ist es, Sie in Ihrer gewohnten Umgebung zu unterstützen. Dazu kommen qualifizierte Kräfte zu Ihnen nach Hause.
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Tagespflege

Tagespflege ist ein Angebot für Pflegebedürftige, die den Tag nicht alleine verbringen können oder wollen. Zumeist holt ein Fahrdienst der Einrichtung die Tagesgäste ab und bringt sie in die Tagespflege.
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Pflege­versicherung

Wer Pflege benötigt oder als Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen. Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird.

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Zuzahlungs­befreiung

... bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen
Wer im Jahr mehr als 2 % des gesamten jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen, z. B. für Medikamente, ausgeben muss, kann sich den zu viel gezahlten Betrag von seiner Krankenversicherung erstatten lassen.

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